Merkblatt für LKS Förderung
Nach den Bestimmungen ihrer Satzung unterstützt die LKS Stiftung nur gemeinnützige und steuerbefreite Tierschutzvereine (TSV) durch Sach- oder Geldzuwendungen (z.B. Tierfutter, Tierarztkosten). Eine Förderung von Tieren, die von Privatpersonen gehalten werden, ist daher nicht möglich!Der TSV hat uns vorab folgende Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen:
- Anschrift, Telefon, Fax, Email und Internetadresse
- Namen, Anschrift und Funktionen aller Vorstandsmitglieder
- Name und Anschrift des für das Tierheim zuständigen Tierarztes
- Kopie der Satzung des Vereins und der Eintragung im Vereinsregister
- Kontaktdaten der Personen, die das Tierheim leiten
- Kopie des letzen Freistellungsbescheids des zuständigen Finanzamts
- Kopie der letzten von der Mitgliederversammlung genehmigten Jahresrechnung
- Wie schätzen Sie die tierpflegerischen Leistungen Ihres Tierheims ein (gut, tolerabel, schlecht)? Bitte mit Begründung und aussagekräftigem Bildmaterial!
- Wie beurteilen Sie die finanzielle Situation des TSV (gut, problematisch, existenzgefährdet)? Bitte ebenfalls begründen!
- Erhält der TSV einmalige oder regelmäßige finanzielle Beihilfen von öffentlichen Stellen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Die LKS Stiftung vergibt ihre Mittel (Sach- oder Geldzuwendungen) grundsätzlich nur zweckgebunden zur ausschließlichen Verwendung in dem betreffenden Tierheim. Sie ist berechtigt, die tatsächliche Verwendung von Mitteln in dem Tierheim vor Ort zu überprüfen. Falsche Angaben gegenüber der Stiftung oder eine nicht zweckentsprechende Verwendung von Mitteln verpflichten den TSV, die von der LKS Stiftung erhaltenen Mittel an diese zurückzuerstatten.
TSV, die sich um Mittel der LKS Stiftung bewerben, haben dieser gegenüber keinen Rechtsanspruch auf tatsächliche Förderung. Allein der Vorstand der Stiftung entscheidet nach seinem Ermessen darüber, welche TSV gefördert werden.
Hier können Sie das Merkblatt als PDF-Datei öffnen und ausdrucken.